GG Art 3 Abs 1 ; TabStG § 2 Abs 1 Nr 5 S 1
Tabaksteuer - Zusatzsteuer ab 01.01.2022 auf erhitzten Tabak gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 TabStG i.d.F. des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes vom 10.08.2021 - Vereinbarkeit mit Unionsrecht und Verfassungsrecht:
Handelt es sich bei der Zusatzsteuer auf erhitzten Tabak um eine "andere indirekte Steuer" im Sinne des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118/EG, bei der ein "besonderer Zweck" angenommen werden kann?
Ist die Zusatzsteuer auf erhitzten Tabak mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger