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BFH Anhängiges Verfahren VII R 11/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2024

GG Art 3 Abs 1 ; TabStG § 2 Abs 1 Nr 5 S 1

Tabaksteuer - Zusatzsteuer ab 01.01.2022 auf erhitzten Tabak gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 TabStG i.d.F. des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes vom 10.08.2021 - Vereinbarkeit mit Unionsrecht und Verfassungsrecht:

Handelt es sich bei der Zusatzsteuer auf erhitzten Tabak um eine "andere indirekte Steuer" im Sinne des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118/EG, bei der ein "besonderer Zweck" angenommen werden kann?

Ist die Zusatzsteuer auf erhitzten Tabak mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 15.05.2024 (4 K 2661/21 VTa)

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