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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 17/24

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2024

AO § 171 Abs 5 S 7 ; AO § 171 Abs 7 ; AO § 169 Abs 2 S 2

Kommt eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO auch zur Anwendung, wenn steuerliche Ermittlungshandlungen der Behörden des Zollfahndungsdienstes oder der Steuerfahndung im Sinne dieser Vorschrift erst nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist, aber noch innerhalb der nach § 171 Abs. 7 AO gehemmten Festsetzungsfrist erfolgen (hier: im Fall einer Steuerhinterziehung mit Gesamtrechtsnachfolge)?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 24.05.2024 (3 K 2297/20 E)

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