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BFH Anhängiges Verfahren X R 31/24

Aufnahme in die Datenbank am 18.07.2025

AO § 175b Abs 1 ; AO § 175b Abs 4 ; EStG § 22

1. Handelt es sich bei der Angabe der einkommensteuerrechtlichen Rechtsgrundlage der Rente in Rentenbezugsmitteilungen um "Daten im Sinne des § 93c AO", deren nicht zutreffende Berücksichtigung zur Änderung eines Steuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO führen kann, oder um eine Schlussfolgerung (juristische Subsumtion) ohne Datenqualität?

2. Ist § 175b Abs. 1 AO auch dann anwendbar, wenn im ursprünglichen Steuerbescheid Daten berücksichtigt wurden, die materiell-rechtlich fehlerhaft sind und der Mitteilungspflichtige später korrigierte Daten übermittelt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 07.11.2024 (2 K 78/24)

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