UStG § 25 Abs 1 S 5
Auslegung des Begriffs des "unmittelbaren Zugutekommens" i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 5 UStG im Rahmen von Sprachreisen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2025
UStG § 25 Abs 1 S 5
Auslegung des Begriffs des "unmittelbaren Zugutekommens" i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 5 UStG im Rahmen von Sprachreisen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger