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BFH Anhängiges Verfahren I R 14/25

Aufnahme in die Datenbank am 19.12.2025

InvStG § 8 Abs 1 ; KStG § 34 Abs 7 S 8 Nr 2 S 1 ; KStG § 8b Abs 8 S 2 ; KStG § 8b Abs 2

Dürfen positive Anleger-Aktiengewinne aus einer Teilwertaufholung mit früheren Teilwertabschreibungen, die aufgrund einer Ausübung des für die Jahre 2001 bis 2003 eingeräumten Blockwahlrechts zu 20 % als steuerunwirksam behandelt wurden, ohne quotale Beschränkung verrechnet werden oder ist eine Verrechnung lediglich entsprechend der damaligen quotalen Behandlung mit 20 % der Anleger-Aktiengewinne möglich?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG München Urteil vom 23.04.2025 (7 K 165/22)

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