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BFH Anhängiges Verfahren I R 21/25 (I R 36/18)

Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2025

EStG § 10d Abs 2 S 1 ; KStG § 8 Abs 1 S 1 ; KStG § 11 Abs 1 S 1 ; KStG § 11 Abs 2

Keine Verlustabzugsbeschränkung nach § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG im Rahmen einer endgültigen Abwicklungsbesteuerung

1. Hat nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesellschaft eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten des gesamten Liquidationszeitraums ohne die Anwendung der Mindestbesteuerungsregelung gemäß § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG zu erfolgen?

2. Das Verfahren I R 36/18 wurde durch Beschluss vom 18.05.2021 bis zum Abschluss des beim BVerfG anhängigen Verfahrens 2 BvL 19/14 ausgesetzt.

3. Nach Ergehen des BVerfG-Beschlusses vom 23.07.2025 - 2 BvL 19/14 wird das Verfahren unter dem neuen Az. I R 21/25 (I R 36/18) fortgesetzt.

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 18.09.2018 (6 K 454/15 K)

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