EStG § 4 Abs 4 ; GenG § 1 Abs 1 ; GenG § 8 Abs 2 ; KStG § 8 Abs 3 S 2 ; KStG § 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchst a ; KStG § 5 Abs 1 Nr 10 S 5
1. Körperschaftsteuerbefreiung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG - Keine Begünstigung von als "solidarische Mitglieder" bezeichneten Personen ohne Stimmrecht und ohne Anspruch auf Förderung?
2. Stellen Aufwendungen für die private Lebensführung der ordentlichen Mitglieder einer Genossenschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung dar?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger