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BFH Anhängiges Verfahren II R 4/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2025

GrEStG § 1 Abs 3 Nr 4 ; GrEStG § 1 Abs 1 ; GrEStG § 1 Abs 2

Kann für Zwecke eines vor dem 06.12.2024 verwirklichten Erwerbsvorgangs nach § 1 Abs. 3 GrEStG ein Grundstück nicht gleichzeitig sowohl der grundbesitzenden Gesellschaft (Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 oder 2 GrEStG) als auch einer anderen Gesellschaft (die zuvor einen Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 3 GrEStG verwirklicht hat) zugerechnet werden?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 16.01.2025 (8 K 2744/21 GrE)

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