GrEStG § 1 Abs 3 Nr 4 ; GrEStG § 1 Abs 1 ; GrEStG § 1 Abs 2
Kann für Zwecke eines vor dem 06.12.2024 verwirklichten Erwerbsvorgangs nach § 1 Abs. 3 GrEStG ein Grundstück nicht gleichzeitig sowohl der grundbesitzenden Gesellschaft (Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 oder 2 GrEStG) als auch einer anderen Gesellschaft (die zuvor einen Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 3 GrEStG verwirklicht hat) zugerechnet werden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung