GrEStG § 1 Abs 3
Ist bei einer unmittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft für den "Anteil der Gesellschaft" im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG auf die vermögensmäßige Beteiligung am Gesellschaftskapital oder auf die sachenrechtliche Mitberechtigung am Gesamthandsvermögen (sogenannte Pro-Kopf-Betrachtung) abzustellen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung