GrStG § 4 Nr 3 Buchst a
Keine Grundsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG für mittelbar der Wohnnutzung umliegender Grundstücke dienende Privatwege, auf denen ohne förmliche öffentlich-rechtliche Widmung tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger