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BFH Anhängiges Verfahren II R 21/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2025

BewG § 97 Abs 1 S 1 Nr 5 ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 ; ErbStG § 13b Abs 10 ; ErbStG § 13b Abs 9 S 1 ; ErbStG § 13b Abs 9 S 2 ; ErbStG § 13b Abs 9 S 3 ; ErbStG § 13b Abs 4

Finanzmitteltest nach § 13b Abs. 10 ErbStG bei einer mitunternehmerischen Beteiligung: Keine Saldierung von sich im Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen gegenüberstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen einer Verbundvermögensaufstellung?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 25.02.2025 (3 K 99/23 F)

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