BewG § 97 Abs 1 S 1 Nr 5 ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 ; ErbStG § 13b Abs 10 ; ErbStG § 13b Abs 9 S 1 ; ErbStG § 13b Abs 9 S 2 ; ErbStG § 13b Abs 9 S 3 ; ErbStG § 13b Abs 4
Finanzmitteltest nach § 13b Abs. 10 ErbStG bei einer mitunternehmerischen Beteiligung: Keine Saldierung von sich im Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen gegenüberstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen einer Verbundvermögensaufstellung?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger