Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren II R 29/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.06.2025

GrEStG § 6 Abs 3 ; GrEStG § 7 Abs 2

Übertragung von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand mit Personen- und Beteiligungsidentität mit nachfolgender Übertragung eines Flurstücks gegen Ermäßigung der Gesellschaftsbeteiligung

Zur Frage, ob die Auskehrung des Flurstücks zum Alleineigentum an einen Gesellschafter zum anteiligen Entfall der Begünstigung nach § 6 Abs. 3 GrEStG (in Höhe der Differenz zwischen seiner bisherigen und neuen Beteiligungshöhe) bei allen übrigen der neugegründeten GbR zugeordneten Grundstücke führt.

Kann § 7 Abs. 2 GrEStG nicht zur Anwendung gelangen, da die anderen Flurstücke mit dem ausgekehrten Flurstück (Baulandqualifikation) keine wirtschaftliche Einheit bilden?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 06.10.2021 (5 K 756/20)

Seite drucken