ErbStG § 13b Abs 4 Nr 1 S 2 Buchst a Alt 2
Erbschaftsteuer: Einstufung von Grundbesitz als Verwaltungsvermögen - Keine Nutzungsüberlassung von Grundbesitz durch den Gesellschafter an die Gesellschaft im Sinne des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a ErbStG bei "Zwischenschaltung" eines Dritten?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger