EStG § 62 Abs 1a S 3 ; FreizügG/EU § 2 Abs 3 S 1 Nr 2
Ist der Anspruch auf Kindergeld gem. § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Freizügigkeitsgesetz/EU ausgeschlossen, wenn die zuständige Agentur für Arbeit nur die Arbeitslosigkeit der Klägerin, aber nicht deren Unfreiwilligkeit bestätigt hat?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung