EStG § 77 ; EStG § 70 ; EStG § 72
Ist die Familienkasse auch dann zur Erstattung von Kosten im Vorverfahren (vgl. § 77 EStG) verpflichtet, wenn die Kosten in einem Einspruchsverfahren gegen Ablehnung der AdV eines Bescheids entstanden sind, mit dem eine Kindergeldfestsetzung aufgehoben und gezahltes Kindergeld zurückgefordert wurde, und der Einspruch im AdV-Verfahren erfolgreich war?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung