EGV 883/2004 Art 68 ; EStG § 62 Abs 1
Ist der Anspruch auf deutsches Kindergeld aufgrund des Anspruchs auf polnische Familienleistungen nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 teilweise ausgeschlossen?
Wie ist mit einer fehlenden Rückmeldung zum Anspruch auf ausländische Familienleistungen umzugehen bzw. ab wann und unter welchen Umständen ist von einem Scheitern des Auskunftsersuchens auszugehen?
Wie ist die Beweisnähe zu bewerten bzw. in wessen Sphäre fällt die Nichterweislichkeit der Tatsache (Anspruch auf polnische Familienleistung)?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung