EStG § 4 Abs 4 ; EStG § 15
Sind geleistete Vorfälligkeitsentschädigungen als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG anzusetzen, wenn die Einkunftsquelle nach der Veräußerung bestehen bleibt?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger