EStG § 62 Abs 1a S 3 ; FreizügG/EU Art 2 ; FreizügG/EU Art 4 ; GG Art 3 Abs 1
Besteht aufgrund des alleinigen Bezuges von SGB II-Leistungen ohne vorherige oder aktuelle Erwerbstätigkeit der aus Polen stammenden Mutter ein Recht auf Freizügigkeit, das gem. § 62 Abs 1a Satz 3 zu einem Anspruch auf Kindergeld führen könnte?
Ist die Vorschrift des § 62 Abs. 1a EStG unionrechtskonform und verfassungsgemäß?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger