EGV 883/2004 Art 68 ; EStG § 70 Abs 2 ; EStG § 62 Abs 1
Ist die deutsche Familienkasse nach Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 berechtigt, eine Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 2 EStG aufzuheben und Kindergeld zurückzufordern, wenn zwar Dänemark nach den Prioritätsregeln vorrangig für Familienleistungen zuständig ist, dort wegen fehlender Antragstellung aber tatsächlich keine Familienleistungen festgesetzt und ausgezahlt wurden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung