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BFH Anhängiges Verfahren III R 51/25

Aufnahme in die Datenbank am 19.06.2026

EGV 883/2004 Art 68 ; EStG § 70 Abs 2 ; EStG § 62 Abs 1

Ist die deutsche Familienkasse nach Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 berechtigt, eine Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 2 EStG aufzuheben und Kindergeld zurückzufordern, wenn zwar Dänemark nach den Prioritätsregeln vorrangig für Familienleistungen zuständig ist, dort wegen fehlender Antragstellung aber tatsächlich keine Familienleistungen festgesetzt und ausgezahlt wurden?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil vom 12.11.2025 (5 K 31/24)

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