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BFH Anhängiges Verfahren IV R 1/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.03.2025

GewStG § 3 Nr 20 Buchst b

Fallen die vom Betreiber einer Reha-Klinik erzielten Erträge aus einem Patientenfahrservice, der die Patienten von deren Wohnung oder einem Heimatkrankenhaus abholt und nach Abschluss der Reha-Maßnahme wieder nach Hause bringt, nicht unter die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. b des Gewerbesteuergesetzes, weil insoweit keine heilberufliche Tätigkeit vorliegt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 15.11.2024 (12 K 817/19 G,F)

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