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BFH Anhängiges Verfahren IV R 5/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.03.2025

AO § 162 ; EStG § 4 Abs 4 ; FGO § 52d ; FGO § 52a Abs 4 S 1 Nr 2 ; FGO § 64 Abs 1 ; GG Art 80 Abs 1 ; StBerG § 86f Nr 2

1. Fehlte es an einer ausreichenden Rechtsgrundlage für den Erlass der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung mit der Folge, dass Steuerberater nicht zur aktiven Nutzung des besonderen Steuerberaterpostfachs verpflichtet sind und Klagen weiterhin wirksam auf herkömmlichem Weg (vorliegend per Telefax) einreichen können?

2. Materiell-rechtlich streiten die Beteiligten über die Berücksichtigung von Mietaufwendungen als Betriebsausgaben sowie die Frage, ob im Streitfall Zuschätzungen von Erlösen aufgrund fehlenden Bilanzenzusammenhangs erfolgen durften.

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 30.05.2024 (12 K 12097/23)

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