Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren V R 2/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2025

EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst b ; UStG § 4 Nr 14 Buchst b

Zur Vergleichbarkeit von Krankenhausbehandlungen durch private Krankenhäuser und öffentlich-rechtliche Krankenhäuser i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL.

1. Wie ist das Merkmal der "Kostennähe" zu bestimmen, das der Beurteilung dient, ob die zulasten der Patienten gehenden Behandlungskosten eines privaten Krankenhauses den Behandlungskosten nahekommen, die der Patient eines öffentlich-rechtlichen Krankenhauses für gleichartige Leistungen trägt?

2. Kann das DRG-Abrechnungssystem hierbei Vergleichsmaßstab für die Bestimmung der "Kostennähe" sein oder ist der jeweilige Höchstwert der Kalkulationskrankenhäuser für die Beurteilung heranzuziehen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 15.01.2025 (5 K 256/17)

Seite drucken