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BFH Anhängiges Verfahren V R 13/25

Aufnahme in die Datenbank am 19.12.2025

InsO § 144 Abs 1 ; InsO § 131 Abs 1

Zum Wiederaufleben der Steuerschuld nach Insolvenzanfechtung gemäß § 144 InsO

1. Ist eine am Fälligkeitstag von der Organgesellschaft unter Angabe der Steuernummer auf eine Steuerschuld des Organträgers geleistete Zahlung als Tilgungsbestimmung zu werten, mit der Folge, dass eine solche Zahlung bei späterer Insolvenzanfechtung nicht zu einem Wiederaufleben der Steuerschuld beim Organträger führt?

2. Lebt die Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Organträger auch dann nicht wieder auf, wenn die Finanzbehörde im Vergleichswege freiwillig einen Teil der ursprünglich erhaltenen Zahlungen an den Insolvenzverwalter erstattet?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 13.05.2025 (5 K 100/23)

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