AO § 370 ; InsO § 302
Tritt die einer Restschuldbefreiung vergleichbare Wirkung eines im EU-Ausland (hier: Irland) durchlaufenen Insolvenzverfahrens für Steuerforderungen im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung, für die der Schuldner rechtskräftig verurteilt wurde, nicht ein, weil sie gegen den deutschen "ordre public" verstößt?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger