UStG § 1 ; UStG § 2 ; UStG § 4 Nr 26
Hat der Kläger durch seine Berufung in einen Sachverständigenrat eine unternehmerische Tätigkeit begründet und stellen die gezahlten Aufwandsentschädigungen umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Einnahmen dar?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung