Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren V R 33/25

Aufnahme in die Datenbank am 19.06.2026

EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 4 ; UStG § 15 Abs 1a

Sind Vorsteuern aus Eingangsleistungen, die auch im Zusammenhang mit dem "Rennbetrieb" der Klägerin stehen, selbst dann vom Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG ausgeschlossen, wenn die Klägerin den Hauptzweck ihres Rennbetriebs in der Erbringung von Werbeleistungen gegenüber fremden Geschäftspartnern sieht?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht Urteil vom 19.04.2024 (1 K 701/20)

Seite drucken