EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst d ; UStG § 4 Nr 8 Buchst c ; UStG § 15 Abs 2 S 1 Nr 2 ; UStG § 3 Abs 12 S 2
Vorsteuerabzug bei Factoringleistungen
Ist ein (bloßer) Forderungserwerb unter Übernahme des Ausfallrisikos ohne eigenen Forderungseinzug als steuerpflichtige Factoringleistung zu werten, für die der volle Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann oder stellt dieser vielmehr ein steuerfreies "Geschäft mit Forderungen" i.S. des § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG dar?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger