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BFH Anhängiges Verfahren VI R 1/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.03.2025

AO § 90 Abs 2 ; DBA FRA Art 13 Abs 1 ; EStG § 50d Abs 8 S 1

Zur Frage des Besteuerungsrechts hinsichtlich einer Arbeitnehmer-Abfindung zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) und der Französischen Republik (Frankreich) sowie des Rückfalls des Besteuerungsrechts auf Deutschland gemäß § 50d Abs. 8 Satz 1 Alternative 1 des Einkommensteuergesetzes mangels Nachweis, dass Frankreich auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat.

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht Urteil vom 11.12.2023 (11 K 13/19)

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