AO § 90 Abs 2 ; DBA FRA Art 13 Abs 1 ; EStG § 50d Abs 8 S 1
Zur Frage des Besteuerungsrechts hinsichtlich einer Arbeitnehmer-Abfindung zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) und der Französischen Republik (Frankreich) sowie des Rückfalls des Besteuerungsrechts auf Deutschland gemäß § 50d Abs. 8 Satz 1 Alternative 1 des Einkommensteuergesetzes mangels Nachweis, dass Frankreich auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat.
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger