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BFH Anhängiges Verfahren VI R 11/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2025

AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2

Stellt die Veränderung des Sachverhalts durch einen nachträglich eingetretenen Umstand kein rückwirkendes Ereignis (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung) dar, wenn der bestandskräftige Steuerbescheid aufgrund zwischenzeitlicher Rechtsprechung des BFH rechtswidrig wurde (zu Unrecht gewährter Freibetrag nach § 14a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes)?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Nürnberg Urteil vom 19.09.2024 (4 K 34/23)

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