AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2
Stellt die Veränderung des Sachverhalts durch einen nachträglich eingetretenen Umstand kein rückwirkendes Ereignis (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung) dar, wenn der bestandskräftige Steuerbescheid aufgrund zwischenzeitlicher Rechtsprechung des BFH rechtswidrig wurde (zu Unrecht gewährter Freibetrag nach § 14a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes)?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger