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BFH Anhängiges Verfahren VI R 14/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2025

EStG § 33 ; StGB § 263

Zur Frage der steuerlichen Behandlung von durch sogenannte Schockanrufe in Verlust geratene Wertgegenstände.

Im Streitfall liegt das Begehren darin, den durch die Betrugsmasche in Verlust geratenen Bargeldbetrag in Höhe von 50.000 Euro als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 02.09.2025 (1 K 360/25 E)

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