DBA LUX Art 22 Abs 1 Buchst a ; DBA LUX Art 14 ; EStG § 50d Abs 9 S 4
Sind im Großherzogtum Luxemburg (Luxemburg) gezahlte und von Luxemburg vollständig einkommensteuerfrei behandelte Überstundenvergütungen sowie Überstundenzuschläge bei einem mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) ansässigen Arbeitnehmer in Deutschland als steuerbare und steuerpflichtige Einnahmen nach § 19 des Einkommensteuergesetzes zu erfassen, um sogenannte weiße Einkünfte (doppelte Nichtbesteuerung) zu vermeiden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger