EStG § 13 ; KStG § 3 Abs 2
Ist die Klägerin als Feldmarkinteressentschaft (als solche eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Realgemeinde im Sinne des Niedersächsischen Realverbandsgesetzes) neben den in § 3 Abs. 2 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) ausdrücklich genannten Körperschaften eine dort als solche bezeichnete ähnliche Realgemeinde und erzielt sie als solche gesondert und einheitlich festzustellende Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG?
Setzt die Ähnlichkeit einer Realgemeinde zu den in § 3 Abs. 2 Satz 1 KStG ausdrücklich genannten Genossenschaften voraus, dass ihr Zweck in der gemeinsamen Bewirtschaftung von Waldflächen liegt?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung