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BFH Anhängiges Verfahren VI R 18/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2026

EStG § 13 ; KStG § 3 Abs 2

Ist die Klägerin als Feldmarkinteressentschaft (als solche eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Realgemeinde im Sinne des Niedersächsischen Realverbandsgesetzes) neben den in § 3 Abs. 2 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) ausdrücklich genannten Körperschaften eine dort als solche bezeichnete ähnliche Realgemeinde und erzielt sie als solche gesondert und einheitlich festzustellende Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG?

Setzt die Ähnlichkeit einer Realgemeinde zu den in § 3 Abs. 2 Satz 1 KStG ausdrücklich genannten Genossenschaften voraus, dass ihr Zweck in der gemeinsamen Bewirtschaftung von Waldflächen liegt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 16.09.2025 (10 K 121/22)

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