StromStG § 9 Abs 2 ; StromStG § 9 Abs 4 S 1 Nr 2 ; StromStG § 9 Abs 6 ; StromStV § 13
Entnahme von Strom für den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr - Zurechnung des Tätigwerdens rechtlich selbstständiger Konzerngesellschaften:
Liegt eine stromsteuerrechtliche begünstigte Entnahme nach § 9 Abs. 2 StromStG nur bei Vorhandensein einer entsprechenden Erlaubnis vor?
Handelt es sich im Rahmen des § 9 Abs. 2 StromStG ausschließlich dann um eine erlaubnisgerechte Verwendung, wenn nur der Erlaubnisinhaber selbst den Erlaubniszweck erfüllt?
Ist eine abweichende Zurechnung der Entnahme einer Tochter-(Konzern-)Gesellschaft, die nicht über eine entsprechende Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme verfügt, auf Ebene der Konzernholding stromsteuerrechtlich möglich?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger