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BFH Anhängiges Verfahren VII R 10/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2025

StromStG § 9 Abs 2 ; StromStG § 9 Abs 4 S 1 Nr 2 ; StromStG § 9 Abs 6 ; StromStV § 13

Entnahme von Strom für den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr - Zurechnung des Tätigwerdens rechtlich selbstständiger Konzerngesellschaften:

Liegt eine stromsteuerrechtliche begünstigte Entnahme nach § 9 Abs. 2 StromStG nur bei Vorhandensein einer entsprechenden Erlaubnis vor?

Handelt es sich im Rahmen des § 9 Abs. 2 StromStG ausschließlich dann um eine erlaubnisgerechte Verwendung, wenn nur der Erlaubnisinhaber selbst den Erlaubniszweck erfüllt?

Ist eine abweichende Zurechnung der Entnahme einer Tochter-(Konzern-)Gesellschaft, die nicht über eine entsprechende Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme verfügt, auf Ebene der Konzernholding stromsteuerrechtlich möglich?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht Urteil vom 05.11.2024 (7 K 217/20)

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