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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 1/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2025

AO § 233a ; AO § 238 ; EStG § 4 Abs 4a ; GG Art 3 Abs 1

Verstößt die typisierte Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen mit 6 % der Überentnahmen angesichts des strukturellen Niedrigzinsniveaus gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und das Übermaßverbot mit der Folge, dass für das Streitjahr 2013 ein Zinssatz von 2 % zugrunde gelegt werden kann?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 05.12.2023 (6 K 1177/23)

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