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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 3/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2025

AO § 118 S 1 ; AO § 93 Abs 1 S 3 ; AO § 328

Handelt es sich bei einer Prüfungsanfrage der Finanzbehörde im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung um einen Verwaltungsakt gemäß § 118 Satz 1 AO, wenn in der Prüfungsanfrage zwar keine Zwangsmittel gemäß § 328 Abs. 1 AO festgesetzt werden, die Finanzbehörde im Falle der Nichtbeantwortung durch den Steuerpflichtigen jedoch eskalierende Verwaltungsmaßnahmen, wie z. B. Auskunftsersuchen bei Dritten gemäß § 93 Abs. 1 Satz 3 AO, ankündigt?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 11.01.2024 (11 K 1106/23 AO)

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