AO § 152 Abs 2 Nr 1 ; EStDV § 56 S 1 Nr 1 Buchst b ; EStG § 26 Abs 2 S 3 ; EStG § 46 Abs 2 Nr 1
Zur Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags
Ist im Falle einer wirksam gewählten Einzelveranlagung eine Steuererklärungspflicht auch dann anzunehmen, wenn sich nach dem Wortlaut des § 56 EStDV eine Abgabeverpflichtung nicht ergibt, eine Abgabeverpflichtung aber aus dem Sinnzusammenhang der Regelungen des § 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStDV i.V.m. § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG abgeleitet wird?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger