EStG § 20 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 20 Abs 2 S 2 ; EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 ; KStG § 27
Zur Umwandlung von Darlehen im Rahmen der Gründung einer atypisch stillen Gesellschaft
Handelt es sich bei der Auskehrung einer Kapitalrücklage um eine Ausschüttung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder um eine Rückzahlung von Anschaffungskosten auf die Beteiligung nach § 17 EStG, die bei Bildung der Kapitalrücklage oder erst mit Auskehrung der Kapitalrücklage (Wertaufholung) entstanden sind? Oder ist steuerrechtlich eine Rückzahlung der Einlageverpflichtung anzunehmen, die bei einer vor 2009 begründeten Altforderung nicht gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 EStG steuerbar ist?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger