Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren VIII R 10/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2025

EStG § 20 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 20 Abs 2 S 2 ; EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 ; KStG § 27

Zur Umwandlung von Darlehen im Rahmen der Gründung einer atypisch stillen Gesellschaft

Handelt es sich bei der Auskehrung einer Kapitalrücklage um eine Ausschüttung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder um eine Rückzahlung von Anschaffungskosten auf die Beteiligung nach § 17 EStG, die bei Bildung der Kapitalrücklage oder erst mit Auskehrung der Kapitalrücklage (Wertaufholung) entstanden sind? Oder ist steuerrechtlich eine Rückzahlung der Einlageverpflichtung anzunehmen, die bei einer vor 2009 begründeten Altforderung nicht gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 EStG steuerbar ist?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 13.06.2024 (13 K 2535/22)

Seite drucken