EStG § 18 Abs 4 S 2 ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
Kann ein bei Gesellschaften von Rechtsanwälten aufgrund der berufsrechtlichen Vorgaben und der beruflichen Unabhängigkeit stark ausgeprägtes Mitunternehmerinitiativrecht ein schwaches Mitunternehmerrisiko kompensieren bzw. ausgleichen?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger