EStG § 18 Abs 1 Nr 1 ; ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1
1. Sind freiwillige Zahlungen von Lesern eines Internetblogs, zu welchen diese mit Hinweisen auf die Zahlungsmöglichkeit per PayPal-Link und Überweisung zur Unterstützung des Internetblogs angeregt werden, als Betriebseinnahmen oder Schenkungen zu qualifizieren?
2. Stehen freiwillige Zahlungen der Leser in Verbindung mit den veröffentlichten Beiträgen auf einem Internetblog? Wird damit eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und ein Leistungsaustausch begründet?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger