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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 19/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2025

EStG § 20 Abs 1 Nr 6 ; EStG § 52 Abs 28 S 5 ; EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb ; EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b ; GG Art 20 Abs 3

1. Sind Rentenzahlungen aus einem vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen, begünstigten Versicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht auch nach der Änderung des § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG durch das JStG 2004 insgesamt den Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2004 zuzuordnen und unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG 2004 steuerfrei, soweit die Summe der ausgezahlten Rentenbeträge das in der Ansparzeit angesammelte Kapitalguthaben einschließlich der Überschussanteile nicht übersteigt?

2. Ist die in der Regelung des § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG enthaltene echte Rückwirkung verfassungswidrig?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil vom 07.10.2025 (4 K 151/24)

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