EStG § 17 ; EStG § 19
Zur Frage der Zuordnung als Einnahme aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 des Einkommensteuergesetzes (EStG), wenn im Veräußerungserlös nach § 17 EStG Beträge enthalten sind, die der Veräußerer für die Weiterführung der Geschäftsführung der Gesellschaft für mindestens fünf Jahre erhält?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger