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BFH Anhängiges Verfahren IX R 21/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.03.2026

AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 ; EStG § 21 Abs 1 S 2 ; EStG § 15a Abs 3

Gewinnhinzurechnung aufgrund Einlageminderung nach § 15a des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei einer entprägten KG

Muss bei einer KG, die von gewerblichen Einkünften auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wechselt, das bisher aufgebaute negative Kapitalkonto des Kommanditisten bei der Anwendung des § 15a EStG weiter berücksichtigt werden?

Ist der bei der Entprägung einer gewerblich geprägten KG entstehende Verlust bei der Berechnung einer Gewinnhinzurechnung nach § 15a Abs. 3 Satz 2 EStG in die Summe der ausgleichs- oder abzugsfähigen Verluste einzubeziehen?

Liegt ein rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung vor, wenn ein finanzgerichtliches Urteil nachträglich statt eines Entprägungsgewinns einen Entprägungsverlust feststellt und dadurch rückwirkend die Höhe des Kapitalkontos des Kommanditisten ändert?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 07.10.2025 (8 K 8025/24)

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