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BFH Anhängiges Verfahren IX R 22/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2025

EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 ; EStG § 23 Abs 1 S 4

Ist die infolge des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer GbR gegen Abfindung bei den verbleibenden Gesellschaftern stattfindende Anwachsung des Anteils des Ausgeschiedenen (§ 712 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzesbuchs --BGB--) eine entgeltliche "Anschaffung" einer Beteiligung im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes durch die verbleibenden Gesellschafter, obwohl die Abfindung nicht von diesen, sondern von der Gesellschaft geschuldet wird und die Anwachsung nicht zum Erwerb weiterer Anteile, sondern lediglich zu einer Veränderung der rechnerischen Quote der Beteiligung am Gesellschaftsvermögen bei den verbleibenden Gesellschaftern führt?

Bei Bejahung der Frage:

Ist der in der Anwachsung liegende Anschaffungsvorgang bereits mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags tatbestandlich soweit vollendet, dass die Parteien daran im Sinne einer aufschiebenden Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB gebunden sind, das Rechtsgeschäft also als voll gültig zu behandeln ist? Gilt das auch dann, wenn den verbleibenden Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag die Möglichkeit eingeräumt ist, eine anderweitige Regelung zu treffen?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 25.06.2025 (1 K 459/23)

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