EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1
Zur Bestimmung des Umfangs des Fremdvergleichs, insbesondere bei Mietverträgen ohne ausdrückliche Regelungen zu Zahlungsmodalitäten, Kündigungsrechten oder Mietsicherheiten.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung