AStG § 8 Abs 3
Muss bei der Beurteilung, ob eine ausländische Zwischengesellschaft im Sinne von § 8 Abs. 3 des Außensteuergesetzes in der Fassung der Streitjahre niedrig besteuert ist, ausschließlich auf die Steuern abgestellt werden, die direkt bei dieser Gesellschaft selbst erhoben werden?
Ist bei der Prüfung der Niedrigbesteuerung der Einkünfte einer ausländischen Untergesellschaft die Hinzurechnungssteuer, die auf Ebene einer ausländischen Obergesellschaft erhoben wird, bei der Beurteilung nicht zu berücksichtigen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger