HGB § 249 ; HGB § 341e ; HGB § 341f
Widersprechen nachträglich und zusätzlich vorgenommene Pauschalzuführungen zu den Deckungsrückstellungen einer Pensionskasse den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften, sodass sie infolge objektiver Fehlerhaftigkeit nicht in die Steuerbilanz übernommen werden dürfen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung