EStG § 22 Nr 1a
Gehört die Empfängerin von Versorgungsleistungen wegen eines mit dem Erblasser notariell beurkundeten Versorgungsvertrags, in dem sie auf alle Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche und auf Ansprüche auf Zugewinnausgleich im Todesfall gem. § 1371 Abs. 2 BGB verzichtet, zum Generationennachfolge-Verbund und muss die Versorgungsleistungen nach § 22 Nr. 1a EStG versteuern?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung