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BFH Anhängiges Verfahren X R 8/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2025

AO § 171 Abs 5 S 1

Ergehen eines Änderungsbescheids nach Festsetzungsverjährung oder wegen einer möglichen Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 AO innerhalb der Festsetzungsfrist:

Inwieweit muss sich die erforderliche Erkennbarkeit durch den Steuerpflichtigen --ebenso wie der objektive Umfang der Fahndungsprüfung-- auf den betroffenen Sachverhaltskomplex beziehen?

Reicht insoweit eine allgemeine, nicht näher spezifizierte Erkennbarkeit von Ermittlungshandlungen der Steuerfahndung aus?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 23.01.2025 (12 K 19/14 E)

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