AO § 171 Abs 5 S 1
Ergehen eines Änderungsbescheids nach Festsetzungsverjährung oder wegen einer möglichen Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 AO innerhalb der Festsetzungsfrist:
Inwieweit muss sich die erforderliche Erkennbarkeit durch den Steuerpflichtigen --ebenso wie der objektive Umfang der Fahndungsprüfung-- auf den betroffenen Sachverhaltskomplex beziehen?
Reicht insoweit eine allgemeine, nicht näher spezifizierte Erkennbarkeit von Ermittlungshandlungen der Steuerfahndung aus?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung