AO § 179 ; AO § 180 ; BGB § 738 ; UmwStG 2006 § 2 Abs 1 ; UmwStG 2006 § 2 Abs 2
Hat die Verschmelzung der Komplementär-GmbH auf den am Tag des Verschmelzungsbeschlusses einzigen Kommanditisten, die zur Anwachsung der GmbH & Co. KG auf ihren Kommanditisten führt, auch dann eine volle steuerliche Rückwirkung (§ 2 Abs. 1 UmwStG 2006) mit der Folge, dass dem Kommanditisten und der Komplementär-GmbH im Rückwirkungszeitraum kein Gewinnanteil aus der KG mehr zuzurechnen ist, wenn im Rückwirkungszeitraum noch ein weiterer Kommanditist vorhanden war, der von der Rückwirkung nicht erfasst wird?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger