AO § 233a Abs 8
Wie ist der Zeitraum zu bestimmen, für den Nachzahlungszinsen gemäß § 233a Abs. 8 AO zu erlassen sind, wenn zwischen dem Beginn des Zinslaufs der Zinsen (§ 233a Abs. 2 AO i.V.m. Art. 97 § 36 Abs. 2 Satz 1 EGAO) und der vom Steuerpflichtigen geleisteten Zahlung auf die erwartete Einkommensteuerschuld kein voller Zeitmonat vergangen war?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger